Reisezeit Momente: Erfahrung und Kritik an dem Portal


Was ist „Reisezeit Momente“?

Das Portal „Reisezeit Momente“ der Reisezeit LLC verspricht Urlaubern „charmante Unterkünfte“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Doch hinter der einladenden Fassade häufen sich kritische Stimmen – sowohl von Reisenden als auch von Vermietern. Wir haben uns das Geschäftsmodell und die aktuellen Vorwürfe genauer angesehen.

Was bietet „Reisezeit Momente“ tatsächlich?

Offiziell fungiert die Plattform als Vermittler für Ferienunterkünfte im DACH-Raum. Eine direkte Buchung ist nicht möglich; Anfragen werden lediglich an die Betreiber weitergeleitet.

Screenshot reisezeit-momente (Stand 26.02.2026)

Auffällig ist jedoch die geringe Objektdichte: Bei unseren Recherchen zeigte das Portal für die Kategorie „Strandurlaub“ insgesamt nur vier Unterkünfte an. Dieser Umstand wirft die Frage auf, ob sich das Portal primär an Urlauber richtet oder ob der Fokus auf der Akquise von kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen für Vermieter liegt.

Kundenberichte: Vorwürfe wegen „Cold Calling“

Auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot zeichnet sich ein gespaltenes Bild. Während vereinzelt positive Stimmen zu finden sind, berichten zahlreiche Nutzer von unaufgeforderten Werbeanrufen (Cold Calls).
Vermieter schildern dort, dass sie telefonisch zur Preisgabe persönlicher Daten bewegt wurden, unter dem Vorwand, einen „kostenlosen Eintrag“ zu erstellen. Später folgten jedoch Rechnungen und Mahnungen für vermeintlich abgeschlossene Verträge.

„Ich bin Privatvermieter und wurde trotzdem per Cold Call angerufen. Es wurde nach Daten gefragt, um lediglich einen kostenlosen Eintrag anzulegen“, so ein Nutzer auf Trustpilot.

Die Reisezeit LLC entgegnet auf Kritik häufig, dass bei fristgerechtem Widerruf keine Kosten entstehen. Betroffene geben jedoch an, oft erst durch die Rechnung von der Existenz eines Vertrages erfahren zu haben. (Hinweis: Diese Schilderungen geben die Sichtweise von Nutzern auf Trustpilot wieder und dienen der Dokumentation des öffentlichen Meinungsbildes.)

Vertriebsmethoden und Abomodell

Nach vorliegenden Informationen nutzt die Reisezeit LLC ein Modell mit „kostenfreien Testmonaten“. Diese werden über Telefonmarketing beworben. Die Problematik: Werden diese Testphasen nicht innerhalb der Frist aktiv gekündigt, wandeln sie sich in kostenpflichtige Abonnements um. In der Hektik von Telefonaten können solche Vertragsbedingungen leicht überhört oder missverstanden werden.

Zahlungsaufforderungen und Inkassodrohungen

Wie konkret der Druck auf Betroffene sein kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserem Umfeld vom Januar 2026. Ein Mitglied erhielt eine Zahlungsaufforderung über 471,24 EUR. In dem Schreiben wird unmissverständlich gedroht, die Forderung bei Nichtzahlung bis zum 01.03.2026 an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die Formulierung ist unmissverständlich:

„Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgen, sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit ohne weitere Mahnung an unser Inkassounternehmen zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. Dieses wird die Forderung erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen.“

Die Kulanz, auf Verzugspauschale und Zinsen zu verzichten, wirkt vor diesem Hintergrund wie ein schwacher Trost – besonders, wenn der Kunde den Vertrag nie bewusst abgeschlossen hat.

Screenshot Zahlungsaufforderung Reisezeit LLC Feb 2026

Obwohl das Unternehmen teils Kulanz signalisiert (etwa durch Verzicht auf Verzugszinsen), bleibt für viele Betroffene das Problem bestehen: Sie fühlen sich an einen Vertrag gebunden, den sie nach eigener Aussage nie bewusst abgeschlossen haben wollen.

Fazit: Worauf Vermieter und Urlauber achten sollten

Aufgrund der geringen Reichweite des Portals und der aggressiven Vertriebsmethoden ist bei Angeboten der Reisezeit LLC Vorsicht geboten. Wer kontaktiert wird, sollte folgende Punkte beachten:

  • Vorsicht bei Werbeanrufen: Geben Sie keine persönlichen Daten oder Bestätigungen am Telefon ab, wenn Sie den Anruf nicht selbst initiiert haben.
  • Schriftlich prüfen: Verlangen Sie Unterlagen grundsätzlich vorab per E-Mail und prüfen Sie das Kleingedruckte auf versteckte Kosten.
  • Rechnungen prüfen: Zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie, ob ein rechtswirksamer Vertrag vorliegt und ziehen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein.

Hilfe und Ihre Erfahrungen

Die Geschäftspraktiken der Reisezeit LLC stehen aufgrund undurchsichtiger Vertragsabschlüsse und aggressivem Mahnwesen in der Kritik. Angesichts der starken Konkurrenz am Reisemarkt sollten Anbieter genau abwägen, ob eine kostenpflichtige Listung auf diesem Portal einen realen Gegenwert bietet.

Was sind Ihre Erfahrungen mit Reisezeit LLC? Haben Sie ähnliche Erlebnisse gemacht?

Kam es durch einen Werbeanruf oder ein Onlineformular zu einem ungewollten Vertragsabschluss für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

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PRATICHE COMMERCIALI SCORRETTE: SANZIONE A BERNABEI SRL E BERNABEI LIQUORI SRL

L’Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) ha irrogato una sanzione complessiva di 400.000 euro a Bernabei s.r.l. e a Bernabei Liquori s.r.l. per pratica commerciale scorretta.

L’Autorità ha accertato che le suddette società hanno diffuso tramite sito e app comunicazioni ingannevoli e omissive sui prezzi promozionali indicati nella vendita di bevande alcoliche e non alcoliche.

Venivano in particolare presentati come “in offerta” prodotti con prezzi maggiori o uguali al prezzo più basso applicato nei 30 giorni precedenti.

L’Autorità ha anche accertato l’indicazione ingannevole e omissiva nel sito e nella app di prezzi “pieni” e/o di “listino” presentati come “barrati” mai applicati o applicati in maniera del tutto marginale, al di fuori dei periodi promozionali.

Informativa finanziata nell’ambito del Programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

SICUREZZA ALIMENTARE: SEQUESTRATE 20 TONNELLATE DI PRODOTTI ITTICI IRREGOLARI

Il Ministero dell’Agricoltura, della Sovranità alimentare e delle Foreste informa che sono state sequestrate 20 tonnellate di prodotti ittici irregolari in un deposito di Prato.

Tali prodotti sono stati importati senza una adeguata documentazione di tracciabilità e conservate in condizioni non idonee.

L’operazione, a tutela della sicurezza alimentare, è stata effettuata dal personale ispettivo della Guardia Costiera di Livorno.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

CARITIVA GmbH – Erfahrungen mit dem Social Sponsoring Anbieter

Wir wurden auf das Unternehmen CARITIVA GmbH aufmerksam gemacht. Das Unternehmen aus Montabaur stellt sozialen und kommunalen Einrichtungen werbefinanzierte Transportmittel, Gebrauchsgegenstände sowie Informationssysteme zur Verfügung. Wir haben uns das Angebot angesehen und geben Hinweise, was bei Vertragsabschluss zu beachten ist.

Das konnten wir über CARITIVA erfahren

Die erste Anlaufstelle ist auch in diesem Fall die Webseite des Unternehmens. Hier beschreibt sich die Firma CARITIVA GmbH mit eigenen Worten. Demzufolge ist sie ein auf Social Sponsoring spezialisiertes Unternehmen. Aber was ist darunter zu verstehen?

Wir erklären das Prinzip allgemein an einem Beispiel: Ein Tierheim sucht händeringend einen Kleintransporter. Ein Social Sponsoring Anbieter würde dieser Einrichtung kostenfrei ein Vehikel zur Verfügung stellen. Nun kommen die sogenannten „Sponsoren“ ins Spiel, in diesem Fall ein Zahnarzt. Dieser Arzt bezahlt für seine Werbung – ggf. neben weiteren Sponsoren – auf einer Werbefläche auf dem besagten Kleintransporter, sodass dieser vom Tierheim genutzt werden kann.

Zurück zur CARITIVA: sie bietet nicht nur Fahrzeuge an, sondern auch diverse Spielgeräte wie den „Menschenkicker“, Infoterminals, Defibrillatoren und noch mehr. Über die Homepage können interessierte soziale und kommunale Einrichtungen eine „Förderung“ beantragen. Unter „Referenzen“ (URL: https://www.caritiva.com/referenzen) lassen sich zahlreiche positive Bewertungen lesen. Jedoch wurden diese bei unserem Besuch überwiegend von Unternehmen bzw. Einrichtungen verfasst, die kostenfrei Produkte erhielten. (Stand 20.02.2026)

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Was ist das Problem mit Sozialsponsoring?

Wie bereits angeführt ist das Sozial Sponsoring für soziale Träger eine willkommene Unterstützung. Für jene Gewerbetreibende, die mittels Werbeanzeigen die Produkte finanzieren, stellen sich dagegen viele Fragen. Vor allem die Frage, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis tatsächlich den eigenen Erwartungen entspricht.

In unseren Beiträgen konnten wir mehrfach die Erfahrungen von Unternehmern wiedergeben, die bereits bei anderen Anbietern Sozialsponsoring-Verträge abgeschlossen haben. Diese beinhalten nicht selten langfristige Verpflichtungen, sprich Laufzeiten von mehreren Jahren. Ob eine Werbewirkung, z.B. durch eine Werbefläche auf einem Kleintransporter überhaupt gegeben ist, ließ sich praktisch nicht immer eindeutig messen oder objektiv bewerten.

Der Sponsor erhält möglicherweise ein Gefühl, welches sich im übertragenen Sinne mit „etwas Gutes getan zu haben“ vergleichen lässt. Mehr Umsatz durch eine Werbeanzeige auf einem „Menschenkicker“, der im Winter kaum Verwendung finden wird, scheint demzufolge nicht selbstverständlich zu sein und sollte kritisch hinterfragt werden.

Gilt eigentlich immer: Verträge unbedingt vor Unterzeichnung prüfen

Egal, welcher Vertrag unterzeichnet werden soll: die AGB sollten in jedem Fall zuvor gelesen werden. Das gilt natürlich auch beim Thema Social Sponsoring. Gewerbetreibende bzw. Unternehmer sollten sich die vorgelegten Vertragsbedingungen durchlesen und möglicherweise mit denen, die z.B. auf der Homepage des Vertragspartners stehen, vergleichen.

Bei Vertragsschlüssen via Cold Call, auch als Werbeanruf bekannt, sollten sich Unternehmer bewusst sein, dass es auch bei Fernabsatzverträgen im B2B Bereich kein Recht auf Widerruf besteht. Generell sollten die Bedingungen im Vertrag, damit sind u.a. die Regelungen zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, automatischen Verlängerungen oder Haftungsfragen gemeint, gewissenhaft geprüft werden. Besonders kritisch sind Klauseln zu betrachten, die eine vorzeitige Kündigung ausschließen oder nur unter sehr engen Voraussetzungen erlauben.

Unternehmer sollten sich vor Vertragsabschluss genug Zeit nehmen, das Angebot genau zu prüfen und im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einholen. Gleichzeitig lohnt es sich zu hinterfragen, ob das Sozialsponsoring-Konzept tatsächlich zur eigenen Marketingstrategie passt – oder ob es hauptsächlich aus dem Wunsch entsteht, „etwas Gutes“ zu tun.

Hilfe bei Problemen mit Sozialmarketing

Wir haben Mitglieder, die leider ebenfalls negative Erfahrungen mit Sozialmarketing bzw. den langjährigen Verträgen mit den anbietenden Dienstleistern haben. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sie sich gegen die Forderungen wehren. Lesen Sie hier MEHR.

Kennen Sie ebenfalls Betroffene oder suchen Sie selbst Hilfe? Wir bieten Ihnen den Kontakt über unser Kontaktformular an. Unverbindlich können Sie sich Informationen einholen. Werden Sie aktiv!

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TUTELA PERSONE CON DISABILITA’: APPROVATE LE INDICAZIONI PER L’ACCESSO NELLE CLASSI SCOLASTICHE DI PROFESSIONISTI SANITARI

Il Garante della disabilità ha approvato in data 11.2.26 le indicazioni operative generali per l’accesso in classe di professionisti sanitari.

Le indicazioni, reperibili sul sito del Garante, sono state inviate a tutti gli Uffici Scolastici Regionali e per conoscenza al Ministero dell’Istruzione e del Merito.

Le suddette indicazioni sono da riferimento per le istituzioni scolastiche che, nell’ambito della propria autonomia organizzativa e regolamentare, sono tenute ad attenersi ai principi generali ivi previsti, al fine di garantire la continuità terapeutica, l’inclusione scolastica e la piena tutela del diritto allo studio e alla salute dell’alunno con disabilità.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

ANTITRUST: APERTA ISTRUTTORIA NEI CONFRONTI DI PROCTER & GAMBLE SRL PER PUBBLICITA’ INGANNEVOLE

L’Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) ha aperto una istruttoria nei confronti della Società Procter e Gamble Srl in relazione alla campagna promozionale dell’epilatore a luce pulsata Braun Skin i-expert.

Secondo l’Antitrust i messaggi promozionali che sono stati diffusi in televisione, sui social, su internet, nei cartelli stradali e nei punti vendita, enfatizzerebbero in maniera ingannevole l’efficacia dell’epilatore, che non sarebbe adeguatamente dimostrata, utilizzando claim del tipo “libera da peli per due anni”.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

Freiraum Sozialsponsoring GmbH: Erfahrungen mit Sponsoringverträgen

Unternehmen wie die Freiraum Sozialsponsoring GmbH werben damit, soziale Einrichtungen durch Sponsorengelder zu unterstützen und gleichzeitig Gewerbetreibenden eine Möglichkeit zur regionalen Sichtbarkeit zu bieten. Auch wenn es auf den ersten Blick nach einer klassischen Win-win-Situation klingt, wir haben uns das Angebot genauer angesehen – und haben uns die Erfahrungen von Gewerbetreibenden eingeholt.

Wer ist die Freiraum Sozialsponsoring GmbH?

Die Freiraum Sozialsponsoring GmbH aus 79115 Freiburg im Breisgau ist ein Unternehmen, das sich auf Sozialsponsoring und gemeinnützige Projekte spezialisiert hat. Sie bietet unterschiedlichste Produkte für gemeinnützige Organisationen oder soziale Einrichtungen an und kontaktiert auch Unternehmen, die sich sozial engagieren möchten.

Folgende Produkte stellt die Freiraum Sozialsponsoring GmbH derzeit auf ihrer Webseite dar:

  • Fahrzeug Sponsoring für Einrichtungen oder Vereine
  • Aufblasbare Spielprodukte für flexible Freizeitgestaltung
  • Modulare Stecksysteme & andere Spielprodukte (wie z.B. Soccer Arena)
  • Erste-Hilfe-Pakete
  • Feuerwehr Produkte

Was ist Sozialsponsoring?

Aber was ist Sozialsponsoring? Allgemein lässt sich das Grundprinzip wie folgt beschreiben: Unternehmen beteiligen sich finanziell an einem Projekt, etwa der Ausstattung sozialer Einrichtungen oder der Bereitstellung von Sachleistungen. Im Gegenzug werden Werbeflächen oder Nennungen auf den bereitgestellten Objekten zugesagt. Für soziale Träger ist dies oft eine willkommene Unterstützung. Für Gewerbetreibende hingegen stellt sich die Frage, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis tatsächlich den eigenen Erwartungen entspricht.

Wir haben bereits bei anderen Anbietern darauf hingewiesen, dass Sozialsponsoring-Verträge häufig langfristige Verpflichtungen beinhalten. Laufzeiten von mehreren Jahren sind keine Seltenheit. Die versprochene Werbewirkung – etwa durch Sichtbarkeit auf Materialien, Fahrzeugen oder gar am Beispiel einer Hüpfburg – lässt sich in der Praxis jedoch nicht immer eindeutig messen oder objektiv bewerten.

Verträge sollten geprüft werden

Im Bereich des Sozialsponsorings, unter anderem im Kontext der Freiraum Sozialsponsoring GmbH, rücken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit. Experten mahnen Gewerbetreibende zur äußersten Sorgfalt: Vor der Unterzeichnung von Sponsoringverträgen ist eine detaillierte Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich.

Finanzielle Risiken durch das Kleingedruckte

Besonderes Augenmerk sollte auf Regelungen zur Vertragslaufzeit, zu Kündigungsfristen sowie zu automatischen Verlängerungen liegen. Auch Haftungsfragen können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Als besonders kritisch gelten Klauseln, die eine vorzeitige Kündigung faktisch ausschließen oder an extrem enge Bedingungen knüpfen.

Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die rechtliche Einordnung: Da diese Verträge im geschäftlichen Verkehr (B2B) geschlossen werden, greift das klassische Verbraucherschutzrecht nicht.

  • Kein Widerruf: Gewerbetreibende verfügen über kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie man es aus dem Privatkundenbereich kennt.
  • Bindungswirkung: Mit der Unterschrift wird eine verbindliche Verpflichtung eingegangen. Dabei ist es unerheblich, ob der erhoffte Werbeeffekt später tatsächlich eintritt oder hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Prävention statt späterer Überraschungen

Unternehmern wird dringend empfohlen, Angebote nicht unter Zeitdruck zu unterzeichnen und im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen. Neben der rechtlichen Prüfung ist auch eine strategische Analyse ratsam: Passt das Sponsoring-Modell tatsächlich zur Marketingstrategie, oder handelt es sich um eine rein emotionale Entscheidung („etwas Gutes tun“)?

Fazit: Sozialsponsoring bietet Chancen, birgt aber das Risiko ungewollter Vertragsbindungen. Die Prüfung der AGB ist keine bloße Formalität, sondern eine notwendige Absicherung gegen spätere Komplikationen.

Hilfe bei Problemen mit Sozialmarketing

Wir haben Mitglieder, die leider ebenfalls negative Erfahrungen mit Sozialmarketing bzw. den langjährigen Verträgen mit den anbietenden Dienstleistern haben. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sie sich gegen die Forderungen wehren. Lesen Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

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Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 11.02.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

Tesseramento 2026: Costruiamo un mondo nuovo per i nostri bambini!

Partita la nuova campagna tesseramenti per l’adesione all’Associazione Consumatori Micu3000. Il tema per quest’anno insieme sarà: « Costruiamo un mondo nuovo per i nostri bambini ».

Perchè iscriversi o rinnovare il tesseramento.

La famiglia è la prima forma di società con cui il bambino entra in contatto, è il luogo in cui trova la protezione e il sostentamento di cui ha bisogno e che, da solo non potrebbe procurarsi; è anche l’ambiente in cui egli impara a muoversi, a parlare e a intrecciare rapporti affettivi con gli altri.

Tuttavia la famiglia non è sempre stata quella che noi conosciamo. Nel corso della storia, la sua struttura e la sua funzione sono cambiate e si sono adattate alle esigenze delle diverse società che si sono succedute nel tempo.

Queste diversità si sono manifestate anche fra i vari popoli, e alcune di esse esistono ancor oggi. Citiamo soltanto, come esempio la famiglia poligamicatipica dei Paesi Musulmani, cioè la famiglia in cui l’uomo ha il diritto di avere più mogli.

Gi ultimi anni quindi hanno generato trasformazioni sociali, culturali e politiche molto profonde e rapidissime, portando disorientamento, curiosità e soprattutto molti dubbi. Il Comune senso civico di ogni essere umano, deve trovare giorno per giorno i motivi ed i modi del proprio manifestarsi.

Da ciò deriva la necessità di fornire un doveroso aggiornamento sulle tematiche sociali e culturali di attualità, e in particolare sul ruolo che l’Italia si trova a svolgere nell’Europa e nel mondo.

La caratteristica più rilevante sta nell’ampio e articolato rilievo dato per sollecitare nei giovani un attenzione al mondo che li circonda, per allenarli a cogliere per tempo i segni di quelle trasformazioni con le quali dovranno in futuro confrontarsi più direttamente di quanto già ora non facciano.

L’uso della tecnologia per la ricostruzione del sociale in un mondo cambiato rapidamente, è sinonimo di parlare ed educare ai giovani con le nuove tecnologie, metodo di creazione del nuovo sociale non solo da dietro ad una tastiera o ad uno smartphone, ma a contatto con le persone, l’uso della rete per istruire che non si può vivere senza regole. Imparare la legge fondamentale di uno stato moderno.

Micu3000 ha un significato per gli iscritti:

  • Trovare delle persone capaci di ascoltare attivamente le tue richieste in relazione ai temi esposti;
  • Entrare in una rete sociale sicura e qualificata;
  • Arricchire la tua vita di contenuti sociali e umani importanti;
  • Difendere i tuoi diritti e quelli dei tuoi cari grazie al rapporto e al sostegno della comunità;
  • Aiutare i tuoi figli a crescere con gli altri in un mondo che rapidamente sta cambiando;

Le Associazioni aderenti al Gruppo ETAV non ricevono alcun finanziamento da partiti e/o sindacati e si autofinanziano tramite le tessere associative, i contributi ed il lavoro che giornalmente i nostri operatori svolgono per la gestione delle problematiche degli utenti.

L’iscrizione a Micu3000 ti da inoltre la possibilità di partecipare gratuitamente a tutte le iniziative promosse dall’Associazione ed avere una riduzione dei costi in caso di corsi e seminari gestiti da enti terzi e con cui Micu3000 ha stipulato convenzione.

Cena di fine corso informatica Gennaio – Marzo 2025

Cena sociale in occasione dei dieci anni di Micu3000.

Cena soci 2025
Cena soci 2025

Come tesserarsi.

Per associarsi è necessario presentarsi in una delle nostre sedi territoriali, oppure compilando il modulo scaricabile da questa pagina, invialo utilizzando il form del servizio di iscrizione telematica. Il nostro URP ti risponderà fornendoti le modalità di attivazione e pagamento. Ti ricordiamo che per usufruire dei nostri servizi è necessario il pagamento della quota associativa e quindi l’attivazione della tessera. sarà disponibile presso la sede con cio ti sei iscritto, trascorsi 40 giorni dall’iscrizione e dal pagamento della quota.

La nuova tessera associativa e i costi per aderire.

La nostra Associazione di Consumatori non riceve alcun finanziamento da partiti e/o sindacati e si autofinanzia tramite tessere e contributi.

Quota associativa anno 2026 per privati: € 70,00
Quota associativa anno 2026 per aziende: € 180,00
Quota utenti convenzionati associazioni del Gruppo ETAV: € 10,00

Ti invitiamo a far parte attiva alla vita del nostro gruppo perché potrai godere dei seguenti benefici:

1. Trovi delle persone capaci di ascoltare attivamente le tue richieste in relazione ai temi esposti;
2. Entri in una rete sociale qualificata;
3. Arricchisci la tua vita di contenuti sociali e umani importanti;

Il costo del tesseramento è deliberato dal Consiglio Direttivo nel rispetto degli art. 4 e 13 del vigente statuto, ogni delibera è consultabile liberamente accedendo personalmente presso la sede nazionale di Solesino oppure per gli associati in possesso della terssera digitale, accedendo all’apposita sezione del sito.

GAS: VALORE DELLA MATERIA PRIMA DEL SERVIZIO DI TUTELA DELLA VULNE RABILITA’ PER IL MESE DI GENNAIO 2026: +10,5% RISPETTO A DICEMBRE

Arera informa che per il mese di gennaio 2026 il prezzo della sola materia prima gas per i clienti nel servizio di tutela della vulnerabilità è di euro 37,75 euro/MWh con un aumento del 10,5% % rispetto a dicembre.

Il prezzo di riferimento del gas per il cliente tipo (famiglia con consumi medi di 1100 metri cubi annui) per il mese di gennaio 2026 è pari a 113,02 centesimi di euro per metro cubo di cui:

  • 43,06 centesimi di euro per approvvigionamento e attività connesse
  • 6,02 centesimi di euro per vendita al dettaglio
  • 26,43 centesimi di euro per distribuzione, misura, trasporto, perequazione della distribuzione, qualità
  • 4,98 centesimi di euro per oneri generali di sistema
  • 32,53 centesimi di euro per imposte

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

Michael Laster, PDF Masterclass Ltd.: Hohe Kosten für Kooperationsverträge

Neuigkeiten von Franchise-Verträgen mit Michael Laster: ein weiteres Mitglied trat an uns heran, um uns von ihren Erfahrungen zu berichten. Es geht in diesem Fall erneut darum, dass sie Werbeanzeigen schalten sollte, doch dafür eine Lizenzgebühr zahlen und einen dementsprechenden Vertrag abschließen muss. Jedoch es waren letztendlich mehr Firmen involviert, als wir vorhersehen konnten: Die Banking Circle S.A. und die Winsler Factoring Ltd.

Weitere Verträge mit Michael Laster

Michael Laster backt keine kleine Brötchen. Er führt in YouTube Videos aus, wie viele Millionen Euro er gemacht hat und – wie Cristiano Ronaldo – der Erste war, der am Platz war. Unseren Mitgliedern ist er jedoch aus anderen Gründen bekannt; vorrangig geht es um Coaching- und Kooperations-Angebote, wie zuletzt die „PDF Masterclass“ und „Sales University“.

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Wir berichteten zuletzt über das „Franchise-Projekt“ von Michael Laster. Laut den damals vorliegenden Informationen sollte für Michael Laster Werbeanzeigen auf Social Media geschaltet werden. Nun trat eine weitere Person an uns heran, die ihre Erfahrungen zu Kooperationsverträgen mit der PDF Masterclass Ltd. (vertreten durch Michael Laster) teilen wollte. Sie soll laut unseren Informationen einen TikTok Account erstellt haben, um dann Inhalte für das Profil zu posten. Diese Inhalte sollten auf ein weiteres Social-Media-Profil auf Instagram verweisen.

Unser Mitglied Frau R. schloss einen Kooperations-Vertrag mit dem Unternehmen PDF Masterclass Ltd. (Sitz in 2967 Dundas West Street, Suite 176d, Toronto, Ontario, M6P1Z2, Canada) ab. Zusammengefasst lässt sich über den Inhalt sagen, dass Leistungen der Marke „PDF Masterclass“ durch die Vertriebspartnerin (in diesem Fall unser Mitglied) über soziale Medien beworben werden soll, um sogenannte „Leads“ zu generieren. Die Kosten für die Lizenzgebühr betragen laut Vertrag eine Summe im fünfstelligen Bereich.

Winsler Factoring stellt Rechnung

Um die hohen Lizenzgebühren zu bezahlen, organisierte sich unser Mitglied einen Kredit. Im Vorfeld soll laut ihrer Aussage versprochen worden sein, dass sie monatlich sicher einen vierstelligen Betrag verdienen würde, um den Kredit spätestens nach 5-6 Monaten abzubezahlen.

Durch unser Mitglied wurde uns ebenfalls die Rechnung von einer Firma namens Winsler Factoring Limited (Sitz: Unit 304-7, 3/F. Laford Centre 838 Lai Chi Kok Road Cheung Sha Wan, Hong Kong) für die Dienstleistung „Marketing Masterclass provided by Winsler Factoring Limited“ vorgelegt. Frau R. soll laut der Rechnung 46.000 Euro zahlen. Als Bankverbindung wurde ein Konto von Banking Circle S.A. genannt.

Banking Circle S.A. im Fokus: Intransparenz bei Zahlungsabwicklungen wirft Fragen auf

Die Banking Circle S.A. tritt im Finanzsektor immer häufiger als Akteur in Erscheinung, insbesondere dort, wo IBAN-Konten für geschäftliche Transaktionen bereitgestellt werden. Doch die zunehmende Präsenz des Instituts wirft bei Beobachtern Fragen zur Transparenz und zu den Prüfungspflichten der Bank auf.

Die Banking Circle S.A. mit Sitz in Luxemburg ist eine spezialisierte Bank für Zahlungsdienstleistungen und Finanzinfrastruktur. Ihr Kerngeschäft umfasst globale grenzüberschreitende Zahlungen sowie das Liquiditätsmanagement für andere Banken und Zahlungsdienstleister (B2B). Ein wesentlicher Aspekt dabei: Die Bank bietet keine direkten Privatkonten an und ist nicht unmittelbar in die Zahlungsströme auf diesen Konten involviert. Stattdessen stellt sie lediglich die technische Infrastruktur in Form von IBANs zur Verfügung. Dieser Umstand führt in der Praxis oft zu Unklarheiten, da die Rolle der Banking Circle S.A. für die zahlenden Parteien meist im Verborgenen bleibt.

Fallbeispiel Winsler Factoring Ltd.

Ein aktueller Fall illustriert die Problematik der mangelnden Transparenz: Für eine Transaktion der Firma Winsler Factoring Ltd. wurde eine deutsche IBAN angegeben. Nach Rückmeldung der Bank stellte sich jedoch heraus, dass der tatsächliche Zahlungsempfänger ein Unternehmen in Hongkong sein sollte – und nicht die Winsler Factoring Ltd. selbst.

Über die Winsler Factoring Ltd. liegen derzeit kaum Informationen vor; Recherchen in den gängigen Registern führten bislang zu keinem Ergebnis. Es bleibt unklar, in welcher Verbindung die Firmen zueinanderstehen und warum die Identität des tatsächlichen Empfängers hinter einer deutschen IBAN der Banking Circle S.A. verborgen blieb.

Erschwerter Widerruf für Verbraucher

Die Komplexität dieser Konstrukte hat direkte Auswirkungen auf die Rechte von Verbrauchern. In dem vorliegenden Fall wurde ein Kredit genehmigt und die entsprechende Rechnung beglichen. Als das betroffene Mitglied (Frau R.) kurz darauf vom Vertrag zurücktreten wollte, scheiterten die Versuche, den Verantwortlichen Michael Laster zu erreichen.

Durch die Einbindung verschiedener Firmen entsteht eine Intransparenz, die es Betroffenen massiv erschwert, Widerrufsrechte geltend zu machen oder sich verlässliche Informationen einzuholen. Es stellt sich die grundlegende Frage, ob Banken in dieser Konstellation ihren Prüfungspflichten ausreichend nachkommen, wenn Zahlungsströme über mehrere Länder und Institutionen hinweg verschleiert werden.

Wichtig wäre für Betroffene, die benötigten Unterlagen zu sichern und rechtliche Hilfe und Unterstützung zu suchen.

Hilfe durch Verbraucherdienst: Warnung vor hochpreisigen Coaching-Angeboten

Im Zusammenhang mit den beschriebenen undurchsichtigen Zahlungsstrukturen setzt sich unsere Organisation weiterhin aktiv für die Interessen unserer Mitglieder ein. Wir möchten in diesem Kontext erneut die dringende Empfehlung aussprechen, Coaching-Angebote bereits vor dem Vertragsschluss einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Besonders in Fällen wie dem vorliegenden, in denen es um „schwindelerregend hohe Summen“ geht, ist äußerste Vorsicht geboten. Die Intransparenz der involvierten Finanzdienstleister und Firmengeflechte erschwert im Nachgang oft die Durchsetzung von Verbraucherrechten.

Unterstützung für Betroffene

Trotz der komplexen Ausgangslage gibt es Möglichkeiten zur Gegenwehr: Mit Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnte bereits in zahlreichen Fällen ein positives Ergebnis für unsere Mitglieder erzielt werden. Lesen Sie Urteile und Erfolge unserer Mitglieder: MEHR

Wir raten Betroffenen dazu, bei Unklarheiten oder Problemen mit Rückabwicklungen frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fragen? Nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten!

Wir werden diesen Fall weiterhin begleiten und die Öffentlichkeit über neue Erkenntnisse zur Winsler Factoring Ltd. und der Rolle der Banking Circle S.A. informieren.

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 28.01.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

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