Peak Momentum: Erfahrungen und Einordnung

Mit 200.000 Euro Fremdkapital traden? Laut des Anbieters Peak Momentum kein Problem. Mithilfe von „speziell entwickelter KI“ sollen Kunden profitieren. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Ein Mitglied teilte uns ihre Erfahrungen mit und auf welche Probleme sie gestoßen ist – besonders beim Thema Widerruf. Im folgenden Beitrag berichten wir über die Schilderungen eines Mitglieds zu dem Angebot „Peak Momentum“ sowie über allgemeine Risiken bei KI-gestütztem Trading und Prop-Trading-Challenges.

Es handelt sich um einen individuellen Erfahrungsbericht, den wir nur in Teilen anhand von Unterlagen nachvollziehen konnten. Wir warnen allgemein vor Risiken und weisen auf rechtliche Rahmenbedingungen hin – eine abschließende rechtliche Bewertung im Einzelfall kann und soll dieser Beitrag nicht ersetzen.

Was ist Peak Momentum?

Die öffentlich verfügbaren Informationen zu Peak Momentum sind begrenzt. Nach unserem Eindruck handelt es sich um ein Angebot im Bereich KI-gestütztes, automatisiertes Trading in Verbindung mit sogenannten Prop-Trading-Challenges („Fremdkapital-Trading“).

Laut der Website von Peak Momentum (URL: https://peak-momentum.io/, letzter Abruf: 11.05.2026) werden unter anderem folgende Punkte beworben:

  • automatisiertes Trading mithilfe einer „speziell entwickelten KI“
  • Unterstützung bei oder Teilnahme an Prop-Firm-Challenges
  • Handel mit angeblich „bis zu 200.000 € Fremdkapital“
  • Nutzung von Telegram-Gruppen zur Kommunikation
  • monatliche Auszahlungen
  • ein angeblich geringer Eigenaufwand für die Kundschaft

Nach unserem Besuch der Website fielen unter anderem Defizite bei der Transparenz auf. Dazu zählen insbesondere unklare bzw. unvollständige Unternehmensangaben, etwa im Impressum. Unklare Impressumsangaben sind regelmäßig ein Warnsignal, da sie die Durchsetzung von Rechten (z.B. Widerruf, Gewährleistungsansprüche) erschweren können.

Erfahrungsbericht eines Mitglieds

Auf Peak Momentum wurden wir durch ein Mitglied aufmerksam gemacht, das uns seine Erfahrungen geschildert hat. Die folgende Darstellung beruht auf seinen Angaben:

Nach Aussage des Mitglieds wurde es im Januar 2026 über einen TikTok-Livestream auf das Angebot aufmerksam.

Im Anschluss sei es in einen Telegram-Chat aufgenommen worden, in dem das Konzept des KI-gestützten Fremdkapital-Tradings vorgestellt worden sei. Zudem habe die Person Zugang zu einer Telegram-Gruppe mit angeblichen Erfolgsergebnissen anderer Teilnehmer erhalten. Diese Erfolgsmeldungen hätten das Mitglied motiviert, zunächst an einem Webinar und später an einem als „unverbindlich“ beworbenen Beratungsgespräch teilzunehmen.

Im Februar 2026 habe es ein Telefonat mit einer Person geführt, die sich als Geschäftsführer eines Unternehmens „Momentum Plus“ vorgestellt habe. In diesem Gespräch sei für eine KI-Lösung geworben worden, die kostenpflichtige Funded-Challenges bei Prop-Firmen automatisiert bestehen solle.

Das Mitglied gab an, sich aufgrund der hohen Kosten und fehlender Vorkenntnisse unsicher gefühlt zu haben. Im Gespräch sei jedoch ein starker Entscheidungs- und Zeitdruck aufgebaut worden. Noch während des Telefonats habe es schließlich über einen zugesandten Link einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Link habe auf das Zahlungs- und Verkaufsportal Copecart geführt.

Nach eigenen Angaben erklärte das Mitglied noch am selben Abend den Widerruf gegenüber Copecart und Momentum Plus. Nach seiner Darstellung hatte es zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen in Anspruch genommen und keinen Zugriff auf die Inhalte genutzt. Der später gegenüber dem Mitglied erklärte Widerruf wurde jedoch abgelehnt, weshalb sich die Person an uns wandte.

Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten – wo die Probleme liegen können

Der Vertrag wurde nach den uns geschilderten Umständen über die Plattform Copecart abgeschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten bei Online-Käufen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Wesentliche Punkte:

  • Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Käufe, digitale Coachings, Trading-Software) gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern keine Ausnahmen greifen.
  • Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Online-Kurse, Zugänge zu Plattformen oder Software), kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn:
    • der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
    • der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt (z.B. durch einen Haken in einer Checkbox vor Abschluss des Kaufes),
    • der Unternehmer die Leistung tatsächlich freischaltet oder zur Verfügung stellt.

Grundlage hierfür sind die Regelungen zum Widerrufsrecht in den §§ 355 ff., insbesondere § 356 BGB1.

Nach Darstellung unseres Mitglieds legte es unmittelbar nach dem Kauf den Widerruf ein. Kurz darauf habe es die Mitteilung erhalten, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe, da die Produktinhalte bereits genutzt worden sein sollen.

Streitpunkte in solchen Konstellationen sind häufig:

  • Wann genau wurde die Nutzung der Inhalte ermöglicht (Freischaltung/Zugriff)?
  • Hat der Kunde tatsächlich auf die Inhalte zugegriffen oder nicht?
  • Wurde vor Vertragsabschluss klar und transparent über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert?

Hier ist regelmäßig eine juristische Einzelfallprüfung erforderlich, insbesondere auf Basis von:

  • Bestellbestätigung
  • Widerrufsbelehrung
  • AGB
  • Protokollen und E-Mails
  • ggf. technischen Logdaten (Login-Zeiten, Downloads etc.)

Warnungen der BaFin und anderer Stellen zu Invest-Angeboten über Messenger

Unabhängig vom konkreten Fall Peak Momentum möchten wir auf allgemeine Warnungen vor Investitions- und Tradingangeboten hinweisen, die über Messenger-Dienste und soziale Medien verbreitet werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 26.01.2026 eine Meldung zu Anlagebetrug über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram2. In dieser Warnung wird darauf hingewiesen, dass unseriöse Anbieter mit angeblich hohen Renditen locken und Anlegerinnen und Anleger in Chatgruppen gedrängt werden, immer mehr Geld zu investieren. Häufig droht hierbei ein Totalverlust der eingesetzten Gelder.

Auch das Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ (rbb) berichtete am 12.01.2026 über Betrugsmaschen mit Investment-Tipps in Messengern3 und zeigte auf, wie Betroffene mit versprochenen schnellen Gewinnen in vermeintlich „exklusive Gruppen“ gelockt werden.

Diese allgemeinen Warnungen richten sich nicht spezifisch gegen Peak Momentum, zeigen jedoch, in welchem Umfeld sich solche Angebote bewegen können:

  • Hohe Renditeversprechen
  • Starke Kommunikation über Messenger-Dienste
  • Hohe Intransparenz hinsichtlich Anbieter, Kosten und rechtlicher Rahmenbedingungen

Blick auf externe Bewertungen

Nach einer Recherche finden sich im Internet weitere kritische Stimmen zu Peak Momentum, beispielsweise auf dem Bewertungsportal Trustpilot4. Dabei ist zu beachten:

  • Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot spiegeln subjektive Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer wider.
  • Sie können Hinweise auf mögliche Probleme geben (z.B. Kundenservice, Widerrufsabwicklung, Performance des Angebots), ersetzen aber keine eigene Prüfung und keine rechtliche Beratung.

Die Kombination aus:

  • begrenzter Transparenz auf der Anbieter-Website,
  • weitgehender Kommunikation über Messenger,
  • und kritischen Nutzerberichten

sollte für Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall ein Anlass sein, besonders kritisch zu prüfen, ob sie ein solches Angebot eingehen möchten.

Allgemeine Hinweise zu Coaching-, Trading- und Prop-Trading-Angeboten

Unabhängig vom konkreten Anbieter empfehlen wir bei Angeboten zu Trading, Coaching oder Prop-Trading insbesondere:

  1. Werbung und Versprechen kritisch prüfen
    • Hohe Renditen, „garantierte Einnahmen“ oder „sichere Strategien“ sind in Finanzmärkten unseriös.
    • Vorsicht bei Formulierungen wie „Fremdkapital bis 200.000 €“, „fast kein Aufwand“ oder „KI macht alles für Sie“.
  2. Kostenstruktur und Vertragsdokumente genau lesen
    • AGB, Widerrufsbelehrung und Preisübersichten vor Vertragsschluss sorgfältig prüfen.
    • Auf Hinweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten achten.
  3. Laufzeit und Kündigungsfristen im Blick behalten
    • Bei Abo-Modellen sind Laufzeiten, automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen entscheidend.
    • Frühzeitig und nachweisbar kündigen (schriftlich, mit Bestätigung).
  4. Dokumentation sichern
    • Screenshots von Werbemitteln, Chatverläufen, Landingpages und Preisangaben anfertigen.
      Bestätigungs-E-Mails, Rechnungen und Widerrufsbelehrungen archivieren.
    • Diese Unterlagen sind im Streitfall wichtig, um behauptete Leistungsversprechen und Vereinbarungen belegen zu können.
  5. Realistische Erwartungen an „KI-Trading“
    • Künstliche Intelligenz ist kein Garant für Gewinne.
    • Selbst bei funktionierenden Systemen bleiben Markt- und Ausfallrisiken bestehen.
    • Anbieter, die suggerieren, ihre KI könne Verluste praktisch ausschließen, sind mit größter Vorsicht zu betrachten.

Fazit: Transparenz und Vorsicht sind entscheidend

Der geschilderte Fall unseres Mitglieds zeigt, wie schnell sich Verbraucherinnen und Verbraucher in komplexen Vertragskonstruktionen wiederfinden können – insbesondere, wenn hohe Summen, Druck in Beratungsgesprächen und unklare Informationen zusammenkommen.

Peak Momentum wirbt mit KI-basiertem Trading und angeblichem Zugang zu hohen Fremdkapitalbeträgen. Gleichzeitig sind die Transparenz des Angebots, die Unternehmensangaben und die Kommunikation über Messenger aus Verbrauchersicht kritisch zu hinterfragen.

Hinzu kommen Konfliktpotenziale beim Widerruf, wie der Erfahrungsbericht unseres Mitglieds verdeutlicht.

Unser Appell:

  • Prüfen Sie Trading- und Coaching-Angebote besonders kritisch, wenn sie über soziale Medien und Messenger beworben werden.
  • Verlassen Sie sich nicht allein auf Erfolgsgeschichten oder vermeintliche „Beweise“ in Chatgruppen.
  • Holen Sie im Zweifel unabhängigen Rat ein, bevor Sie hohe Beträge investieren oder langfristige Verträge unterschreiben.

Sollten Sie mit Forderungen konfrontiert sein, die Sie für unberechtigt halten, oder Schwierigkeiten beim Widerruf eines Coaching- oder Trading-Vertrags haben, unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Prüfung der Sachlage durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

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Quellen:

ARERA: AVVIATA NUOVO PROCEDIMENTO PER LA TUTELA DEI CLIENTI CON DISAGIO ECONOMICO

Arera informa di aver avviato un percorso per attivare nuove misure per chi riceve i bonus sociali sia per rafforzare quelle già esistenti sia per estendere le forme di protezione anche al settore idrico e rifiuti.

Il percorso si concluderà entro la fine di quest’anno ed è stato attivato per dare una risposta alle difficoltà causate dall’aumento dei prezzi.

Inoltre nuove misure specifiche riguarderanno i clienti che utilizzano apparecchiature salvavita alimentate dall’energia elettrica.

Tra gli stakeholder coinvolti ci saranno anche le associazioni dei consumatori.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

GAS: VALORE DELLA MATERIA PRIMA DEL SERVIZIO DI TUTELA DELLA VUL NERABILITA’ PER IL MESE DI APRILE 2026: – 7,6% RISPETTO A MARZO

Arera informa che per il mese di aprile 2026 il prezzo della sola materia prima gas per i clienti nel servizio di tutela della vulnerabilità è di euro 46,01 euro/MWh.

Il prezzo di riferimento del gas per il cliente tipo (famiglia con consumi medi di 1100 metri cubi annui) per il mese di aprile 2026 è pari a 121,05 centesimi di euro per metro cubo di cui:

– 52,38 centesimi di euro per approvvigionamento e attività connesse
– 5,83 centesimi di euro per vendita al dettaglio
– 24,19 centesimi di euro per distribuzione, misura, trasporto, perequazione della distribuzione, qualità
– 4,98 centesimi di euro per oneri generali di sistema
– 33,67 centesimi di euro per imposte

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

RAS Methode, Naim Hatipoglu: Erfahrungen und Einordnung

Was hat es mit den Remote Sales Agents der RAS-Methode auf sich? Der Anbieter Naim Hatipoglu richtet sein Angebot an jene, die ein „skalierbares Online-Business“ aufbauen wollen. Wir sprachen mit einer Teilnehmerin und warfen einen Blick auf das Angebot.

Was ist die RAS-Methode?

Die Abkürzung „RAS“ kann je nach Kontext Unterschiedliches bedeuten – von Technologien der künstlichen Intelligenz bis hin zu Modellen der Wahrnehmungspsychologie. Im vorliegenden Fall geht es jedoch um ein Marketing- und Vertriebsmodell:

RAS steht hier für „Remote Sales Agent“ – also eine Person im Vertrieb, die Produkte oder Dienstleistungen aus dem Homeoffice verkauft. Laut Darstellung des Anbieters sollen Teilnehmer mit Smartphone oder Notebook ortsunabhängig und selbstbestimmt arbeiten können.

Nach außen wird der Eindruck vermittelt, dass:

  • keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich seien,
  • Interessenten „sofort durchstarten“ könnten,
  • sich auf diese Weise ein eigenes „skalierbares Online-Business“ aufbauen lasse.

Auf der Website von Naim Hatipoglu, der als Vertreter der RAS Consulting LLC (Sitz: Mountain Road Pl NE Ste N 1209, 87110 Albuquerque, USA) auftritt, wird derzeit ein „unverbindlicher und 100 % kostenloser“ Eignungstest angeboten. Dieser Test dient – wie bei vielen Coaching-Angeboten – zugleich als Einstieg in die weitere, kostenpflichtige Zusammenarbeit.

@naim_hatipoglu Wie kann es sein, dass meine Teilnehmer ohne sich zu zeigen – komplett anonym – nur mit ihrem Handy und ein paar Gesprächen mehr verdienen als andere in Vollzeit? 📲 Viele starten ohne Vorerfahrung. ❌ Kein Produkt ❌ Keine Kamera ❌ Keine 10.000 Follower ✅ Sie nutzen die RAS-Methode ✅ Arbeiten von Zuhause ✅ Führen ehrliche Gespräche – ganz ohne Kaltakquise Was sie gemeinsam haben? Sie treffen eine klare Entscheidung und folgen einem System, das funktioniert. Schritt für Schritt. 📲 Wenn andere das schaffen – warum nicht du? Kommentiere „RAS“ und du bekommst meine kostenlose Videoanleitung, wie du starten kannst – direkt von Zuhause. 💡 #rasmethode #ortsunabhängig #onlinebusiness #nebenjob #finanziellefreiheit #zeitgegengeldtauschen #neustart #selbstbestimmt #mindset ♬ Originalton – Naim Hatipoglu

Erfahrungen einer Teilnehmerin

Eine Teilnehmerin wandte sich an uns, um über ihre Erfahrungen mit der RAS-Methode zu berichten. Sie legte uns unter anderem eine Rechnung des Zahlungsdienstleisters namotto Universal Brands GmbH & Co. KG (namotto.lab) mit Sitz in Berlin vor, über die wir bereits an anderer Stelle berichtet haben.

Aus der uns vorliegenden Rechnung ergab sich:

  • Abgerechnet wurde die „RAS Methode – 12-wöchige Zusammenarbeit“,
  • der Rechnungsbetrag lag bei über 4.700 Euro,
  • gezahlt werden sollte auf ein Konto der ablefy GmbH.

Auffällig ist dabei, dass die Rechnung nicht direkt von Naim Hatipoglu bzw. der RAS Consulting LLC gestellt wurde, sondern über die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG.

Damit deutet vieles darauf hin, dass der eigentliche Vertragspartner nicht der Coach selbst ist, sondern namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, die über Plattformen wie Ablefy auftritt.

Rolle von namotto.lab und Ablefy

Das von unserer Teilnehmerin geschilderte Konstrukt ist im Online-Coaching-Bereich nicht ungewöhnlich:

  • Ein Unternehmen (hier: namotto.lab) übernimmt Vertrieb, Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung,
  • während der eigentliche Inhalte-Ersteller (hier: Naim Hatipoglu) sich primär auf die inhaltliche Ausgestaltung des Coachings konzentriert.

Rechtlich bedeutet dies jedoch, dass die Kundenbeziehung – insbesondere Ansprüche, Widerrufsrechte, Reklamationen – sich oft nicht gegen die Person richtet, die öffentlich im Vordergrund steht, sondern gegen die Firma, die im Bestellprozess als Vertragspartner genannt wird.

Für Verbraucher ist daher entscheidend, bewusst wahrzunehmen, wer tatsächlich Vertragspartner ist. Das betrifft insbesondere:

  • wem gegenüber Zahlungen geschuldet sind,
  • an wen sich Widerrufe oder Rücktrittserklärungen richten müssen,
  • wer im Streitfall Anspruchsgegner ist.

Ob dies allen Interessenten in dieser Form klar ist, ist aus Sicht des Verbraucherschutzes eine zentrale Frage.

Widerrufsrecht und mögliche Probleme

Bei Käufen über namotto.lab (namotto Universal Brands GmbH & Co. KG) auf Plattformen wie Ablefy gelten grundsätzlich die gesetzlichen Widerrufsrechte für Verbraucher, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von namotto.lab (Stand der uns bekannten Fassung) besteht für Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware oder des digitalen Produkts. Das entspricht den EU-weit geltenden Verbraucherrechten und ist grundsätzlich positiv zu bewerten.

Wichtig ist jedoch ein weiterer Punkt des Gesetzes:

  • Nach § 356 BGB kann das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlöschen,
  • sobald der Kunde mit der Nutzung beginnt, zum Beispiel durch:
    • Download,
    • Freischaltung,
    • Login und Nutzung einer Plattform,
  • Voraussetzung ist, dass der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, sein Widerrufsrecht dadurch zu verlieren.

Diese Regelung sollte in den AGB und in der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Anbieters klar und transparent dargestellt sein.

Für Verbraucher bedeutet das in der Praxis:

  • Vor der ersten Nutzung (Login, Abruf von Inhalten, Teilnahme an Calls) sollten Sie prüfen, ob Sie das Coaching tatsächlich behalten möchten.
  • Lesen Sie die AGB und Widerrufsbelehrung auf der jeweiligen Produktseite bzw. in der Bestellbestätigung sehr sorgfältig, bevor Sie zustimmen.

Einordnung: Bewertungen und Konfliktfälle

Die RAS-Methode von Naim Hatipoglu findet laut Bewertungsportalen wie Provenexpert Befürworter, aber auch kritische Stimmen unter unseren Mitgliedern. Während viele die Inhalte als gelungen empfinden, zeigen Fälle wie der unseres Mitglieds, dass im Konfliktfall weitere Fragen aufkommen können. Besonders, wenn es um den Vertragsrücktritt geht.

Allgemeine Hinweise rund um das Thema Coaching-Verträge:

  1. Webinare/Coachings kritisch prüfen: Kostenlose Inhalte (auch ein Eignungstest!) dienen oft der Anbahnung evtl. hochpreisiger Folgetermine.
  2. Laufzeiten beachten: Achten Sie bei Abo-Modellen genau auf die angegebene Vertragsdauer und Kündigungsfristen.
  3. Dokumentation: Sichern Sie Bestätigungsmails und Widerrufsbelehrungen unmittelbar nach dem Kauf.

Sollten Sie sich mit Forderungen konfrontiert sehen, die Sie für unberechtigt halten, oder Schwierigkeiten beim Widerruf eines Coachings haben, unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Prüfung der Sachlage durch und angeschlossenen Rechtsanwälte.

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Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall, sondern bietet eine allgemeine Orientierung. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 29.04.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

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Drive Marketing GmbH: Erfahrungen und Einschätzung

Ein Unternehmer machte uns auf einen weiteren Anbieter von werbefinanzierten Fahrzeugen und Gebrauchsgegenständen für soziale Zwecke aufmerksam. Die Drive Marketing GmbH bietet nach eigenen Angaben unter anderem Fahrzeuge und Gebrauchsgegenstände wie Hüpfburgen an, die über Sponsoren finanziert werden. Wir haben uns das Angebot näher angesehen und geben Hinweise, worauf Gewerbetreibende bei einem Vertragsabschluss achten sollten.

Was macht die DRIVE marketing GmbH?

Unter dem Slogan „Mehr Freiheit und Flexibilität!“ beschreibt die Drive Marketing GmbH mit Sitz in München ihr Ziel, soziale und städtische Einrichtungen, Vereine sowie Institutionen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Laut der Unternehmens-Website stellt die Drive Marketing GmbH seit vielen Jahren Einrichtungen wie sozialen Institutionen, Vereinen und regionalen Feuerwehren u. ä. neue Fahrzeuge zur Verfügung und will so mehr Mobilität ermöglichen.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge bieten Werbeflächen, die an regionale Unternehmen – sogenannte Sponsoren – vermietet werden. Nach den Angaben des Unternehmens umfasst das Angebot insbesondere:

  • Vermittlung von Sponsoren
  • Bereitstellung von Fahrzeugen (z. B. Pkw, Kleintransporter oder Busse)
  • Organisation der Werbeflächen
  • Betreuung der beteiligten Partner

Zusätzlich bietet das Unternehmen ergänzende Produkte wie Event- oder Veranstaltungsanhänger an, die ebenfalls im Rahmen von Sponsoring-Konzepten eingesetzt werden können.

Gewerbetreibender berichtet über seine Erfahrungen

Ein Unternehmer schilderte uns seine persönlichen Erfahrungen mit einem Werbevertrag bei der Drive Marketing GmbH. Nach seinen Angaben buchte er im November 2024 eher widerwillig eine Werbefläche auf einem Fahrzeug, da bereits geschäftliche Kontakte zu dem beteiligten Verein bestanden, der das Fahrzeug erhalten sollte.

Kurz darauf versuchte er, sich von dem Vertrag zu lösen: Zunächst wandte er sich im Dezember 2024 per E-Mail an den Handelsvertreter, später – ebenfalls im Dezember 2024 – nochmals schriftlich per Einschreiben direkt an das Unternehmen. Nach seinen Schilderungen blieb eine Reaktion zunächst aus, obwohl ihm telefonisch eine Rückmeldung in Aussicht gestellt worden sei.

Im Februar 2025 erhielt er einen Korrekturabzug zur Freigabe und erklärte daraufhin erneut schriftlich, dass er sich vom Vertrag lösen wolle. Weitere Schreiben ließ er nach eigener Aussage zunächst unbeantwortet. Später erhielt er eine Zahlungsforderung über 4.104,55 Euro von einem Anwaltsbüro.

In der Folge wurde ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg zugestellt, gegen den der Unternehmer fristgerecht Widerspruch einlegte. Das Verfahren wurde daraufhin an das Amtsgericht Erlangen abgegeben, wo im März 2026 ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet wurde. Inzwischen hat sich der Betroffene entschlossen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und wandte sich auch an uns.

Hinweis: Dieser Erfahrungsbericht beruht ausschließlich auf den Schilderungen unseres Mitglieds. Eine gerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage steht – soweit uns bekannt – noch aus. Die dargestellten Erfahrungen sind somit subjektiv und stellen keine gesicherte Tatsachenfeststellung oder abschließende Bewertung der Drive Marketing GmbH dar.

Weitere Stimmen aus dem Internet

Die öffentlich auffindbaren Einschätzungen zum Angebot der Drive Marketing GmbH fallen unterschiedlich aus. Neben zahlreichen Presseveröffentlichungen zur Übergabe von Fahrzeugen finden sich auch kritischere Stimmen.

Auf der Bewertungsplattform „Trustpilot“ berichten verschiedene Personen über ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen – sowohl in kritischer als auch in positiver Weise. Interessierte können sich dort selbst ein Bild anhand der vorhandenen Bewertungen machen.

Im Rahmen unserer Internetrecherche sind wir zudem auf zwei Presseartikel gestoßen:

Nordkurier: Der Nordkurier berichtet über eine Unternehmerin aus Neubrandenburg, die sich nach eigener Darstellung auf ein Sponsoring eingelassen hat, das sie „sehr bereut“.
Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/viel-aerger-um-ein-vermeintlich-gutes-geschaeft-2110392, letzter Abruf 23.04.2026

Braunschweiger Zeitung: Die Braunschweiger Zeitung online berichtet über ein neues Auto für das Tierheim Wolfsburg und erwähnt in diesem Zusammenhang Unmut bei einzelnen Sponsoren. In dem Artikel kommt auch die Drive Marketing GmbH zu Wort.
Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/wolfsburg/article239969982/Neues-Tierheim-Auto-Riesen-Aerger-bei-Wolfsburger-Sponsoren.html, letzter Abruf 23.04.2026

Hinweis: Wir machen uns die dortigen Darstellungen nicht zu eigen, sondern verweisen lediglich auf diese externen Quellen. Maßgeblich sind die vollständigen Artikel im jeweiligen Originalkontext.

Generell gilt: Verträge vor Unterzeichnung sorgfältig prüfen

Unabhängig davon, mit welchem Anbieter ein Vertrag geschlossen werden soll, ist es grundsätzlich ratsam, Vertragsunterlagen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Unterschrift sorgfältig zu lesen. Dies gilt selbstverständlich auch für Verträge im Bereich Social Sponsoring bzw. Sozialmarketing.

Unternehmer und Selbständige sollten insbesondere:

  • die vorgelegten Vertragsbedingungen genau prüfen,
  • die Vertragsunterlagen ggf. mit den AGB vergleichen, die auf der Website des Vertragspartners veröffentlicht sind,
  • darauf achten, ob sich AGB auf der Rückseite des Vertrages befinden, und diese ebenso berücksichtigen.

Bei Vertragsabschlüssen nach sogenannten „Cold Calls“, also überraschenden Werbeanrufen, ist zu beachten, dass im B2B-Bereich in der Regel kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht. Umso wichtiger ist es, vor Vertragsabschluss sämtliche Konditionen genau zu kennen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Unternehmer folgenden Punkten widmen:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Kündigungsfristen
  • automatische Vertragsverlängerungen
  • Vergütung und Zahlungsmodalitäten
  • Haftungsregelungen
  • Klauseln, die eine vorzeitige Kündigung ausschließen oder nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglichen

Vor einer Unterschrift sollten sich Unternehmer ausreichend Zeit nehmen, das Angebot detailliert zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Außerdem ist zu überlegen, ob das Konzept des Sozialsponsorings zur eigenen Marketingstrategie passt oder ob die Entscheidung vor allem aus dem Wunsch heraus getroffen wird, „etwas Gutes“ zu tun.

Hilfe bei Problemen mit Sozialmarketing / Social Sponsoring

Wir betreuen Mitglieder, die von Problemen im Zusammenhang mit Sozialmarketing bzw. langfristigen Sponsoringverträgen mit entsprechenden Dienstleistern berichten. In mehreren Fällen konnten unsere angeschlossenen Rechtsanwälte dabei unterstützen, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen. Lesen Sie hier MEHR. (LINK)

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 22.04.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

Kontakt


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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ANTITRUST: APERTA ISTRUTTORIA NEI CONFRONTI DI VORWERK PER PRATICA COMMERCIALE SCORRETTA

L’Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) informa di aver aperto una istruttoria nei confronti delle società Vorwerk Management e Vorwerk Italia per pratica commerciale scorretta relativa al robot Neato a seguito di segnalazioni dei consumatori ricevute tra novembre 2025 e aprile 2026.

Le società “avrebbero interrotto i servizi smart del robot Neato facendo venir meno le funzionalità essenziali di questo apparecchio e rendendolo, di fatto, inutilizzabile”.

Secondo l’Antitrust la condotta potrebbe costituire una pratica commerciale ingannevole e aggressiva ai sensi delle disposizioni in materia contenute nel Codice del Consumo.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

20 aprile 1999 ricordando il massacro alla Columbine High School

Il 20 aprile 1999, esattamente 26 anni fa, i 17enni Eric Harris e Dylan Klebold entrarono nella scuola superiore Columbine di Littleton, una città nei sobborghi di Denver, in Colorado – e cominciarono a sparare contro i loro compagni e professori. Uccisero 13 persone e ne ferirono 24, poi si suicidarono. Fu una delle più gravi stragi in una scuola nella storia degli Stati Uniti. La strage di Columbine diventò un simbolo al centro della discussione sull’uso e il controllo delle armi negli Stati Uniti.

Tutte le persone morte nella strage vennero uccise all’interno della scuola: 12 studenti e un insegnante. Eric Harris e Dylan Klebold arrivarono la mattina a scuola dopo aver posizionato una piccola bomba in un campo vicino, con lo scopo di distrarre il personale addetto alla sicurezza. La bomba esplose alle 11.14. Subito dopo l’esplosione, alle 11.19, Harris gridò: «Via! Via!». I due estrassero le armi da sotto i loro impermeabili di pelle e cominciarono a sparare.

Non è chiaro chi dei due sparò per primo. La prima persona uccisa, colpita da entrambi, fu Rachel Scott, una ragazza di 17 anni, seduta sull’erba poco lontano insieme a Richard Castaldo, 17 anni, che fu ucciso per secondo. Dopo aver sparato Harris si tolse l’impermeabile e cominciò a scendere una scala poco distante.

Sparò a tre ragazzi che stavano salendo, ferendoli tutti e tre. Intorno alle 11.21 Klebold e Harris cominciarono a sparare agli studenti vicini al campo di calcio, ma li mancarono. Pochi istanti dopo, Brian Anderson, un ragazzo di 16 anni, uscì da una porta verso i due. Voleva dire loro di smetterla: pensava che stessero girando un film oppure facendo uno scherzo. Klebold gli sparò, colpendo i vetri della porta e ferendolo con le schegge.

In quel momento li raggiunse un vicesceriffo della contea che cominciò a sparare verso i due, permettendo ad Anderson di rifugiarsi nella biblioteca. Harris sparò un totale di dieci colpi contro il vice-sceriffo, che si riparò dietro la macchina chiedendo aiuto per radio.

Quando Harris finì i colpi tornò dentro la scuola insieme a Klebold. Quasi subito si trovarono davanti Sanders, l’allenatore che aveva evacuato la caffetteria e che ora stava cercando di fare lo stesso con la biblioteca. Lo colpirono alla schiena e al collo, uccidendolo.

Alle 11.25, 56 persone erano nascoste sotto i banchi e dietro le librerie della sala. Quando entrarono, Harris gridò «Tutti in piedi!», così forte che venne registrato nella chiamata al 911 che stava facendo uno degli studenti. Poi uno dei due gridò «Tutti quelli con i cappelli bianchi in piedi! Ve la faremo pagare per la merda che ci avete fatto subire per quattro anni!».

Alla scuola di Columbine portare un cappello bianco era il segno di appartenenza a una delle squadre sportive scolastiche. Dato che nessuno rispondeva, Harris gridò: «Cominceremo a sparare comunque!». Klebold e Harris uscirono dalla biblioteca alle 11.42.

Alle 12.02, dopo aver girato per la scuola per circa venti minuti, senza sparare a nessuno, furono ripresi dalle telecamere di sorveglianza mentre ritornavano nella caffetteria. Una ragazza che si era chiusa in uno sgabuzzino li udì gridare insieme: «Tre, due, uno!».

Poi udì due spari: Klebold e Harris si erano suicidati. Klebold si sparò un colpo alla tempia sinistra, Harris si sparò in bocca con il suo fucile da caccia. Il massacro era durato 23 minuti, di cui 17 nella biblioteca.

GAS: VALORE DELLA MATERIA PRIMA DEL SERVIZIO DI TUTELA DELLA VULN ERABILITA’ PER IL MESE DI MARZO 2026: +19,2% RISPETTO A FEBBRAIO

Arera informa che per il mese di marzo 2026 il prezzo della sola materia prima gas per i clienti nel servizio di tutela della vulnerabilità è di euro 52,12 euro/MWh con un aumento del 19,2 % rispetto a febbraio.

Il prezzo di riferimento del gas per il cliente tipo (famiglia con consumi medi di 1100 metri cubi annui) per il mese di marzo 2026 è pari a 130,97 centesimi di euro per metro cubo di cui:

– 58,44 centesimi di euro per approvvigionamento e attività connesse
– 6,02 centesimi di euro per vendita al dettaglio
– 26,43 centesimi di euro per distribuzione, misura, trasporto, perequazione della distribuzione, qualità
– 4,98 centesimi di euro per oneri generali di sistema
– 35,10 centesimi di euro per imposte

Arera precisa che a causa del conflitto in Medioriente sono aumentate le quotazioni all’ingrosso.

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

BOLLETTE ELETTRICHE: NEL SECONDO TRIMESTRE 2026 + 8,1% PER I CLIENTI VULNERABILI NEL SERVIZIO DI MAGGIOR TUTELA

Arera informa che nel secondo trimestre del 2026 la bolletta dell’elettricità per il cliente “tipo” vulnerabile con contratto nel servizio di maggior tutela aumenterà dell’8,1%.
Per cliente tipo si intende un consumo annuo di 2.000 kWh e una potenza impegnata di 3 kWh.
Attualmente i clienti vulnerabili in servizio di maggior tutela sono circa tre milioni.
Pesa il conflitto in Medioriente e l’aumento dei prezzi all’ingrosso. Rimangono invariati gli oneri di sistema.
La spesa annua per il periodo 1/7/2025-30/6/2026 del cliente tipo in regime di maggior tutela sarà di circa 589,34 euro.
Arera ricorda che tutti i clienti vulnerabili che si trovano nel mercato libero hanno diritto di passare alla maggior tutela.
Sono considerati clienti vulnerabili coloro che si trovano in almeno una delle seguenti condizioni :
– più di 75 anni
– percettore di bonus sociale
– soggetto con disabilità (art. 3 L. 104/92)
– residente in un modulo abitativo di emergenza o isola minore non interconnessa
– utilizzatore di apparecchiature salva-vita

Per il cliente tipo in maggior tutela dal primo aprile 2026 il prezzo dell’energia elettrica sarà di euro 30,24 centesimi di euro per kWh tasse incluse così suddiviso:
– 15,81 centesimi di euro per approvvigionamento
– 2,24 centesimi di euro per vendita al dettaglio
– 6,18 centesimi di euro per distribuzione, misura, trasporto, perequazione della distribuzione, qualità
– 3,03 centesimi di euro per oneri generali di sistema
– 2,98 centesimi di euro per imposte

Informativa finanziata nell’ambito del programma della Regione Lombardia con fondi MIMIT – DM 31.07.2024 e DD 14.2.2025.

INCONTRO CON I CONSUMATORI

Unione Nazionale Consumatori – Lombardia

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