Die Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. Mittendrin bewegt sich die Everlast Consulting GmbH aus Biberach an der Riß. Während das Unternehmen mit namhaften Experten auftrumpft und als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet wurde, mehren sich im Netz auch kritische Töne von Kunden.

Vom Social-Media-Pionier zur KI-Beratung

Gegründet im Jahr 2021 als Everlast Media GmbH, hat das Unternehmen in kurzer Zeit einen deutlichen Wandel vollzogen. Heute firmiert die Gesellschaft unter Everlast Consulting GmbH und konzentriert sich primär auf die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI) und Prozessautomatisierung. Unter Marken wie Everlast AI richtet sich das Team um die Geschäftsführung an Coaches, Berater und den Mittelstand, um deren digitale Effizienz zu steigern.

Das Leistungsspektrum ist laut Handelsregister breit gefächert: Es reicht von der klassischen Unternehmensberatung über Schulungen bis hin zur Implementierung von KI-Agenten und Chatbots. Das Ziel: „Mehr Umsatz bei weniger manueller Arbeit“.

Expertise im Rampenlicht: Kooperation mit Prof. Dr. Solmecke

Ein deutliches Zeichen für die Marktpräsenz des Unternehmens ist dessen YouTube-Kanal @everlastai, der nach eigenen Angaben größte deutschsprachige Kanal für KI im Business-Kontext. In einem aktuellen Video [01:08] spricht Leonard Schwedding von Everlast Consulting mit dem bekannten Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Solmecke. In diesem Dialog werden tiefgreifende Themen erörtert:

  • Rechtliche Fallstricke: Solmecke warnt vor Urheberrechtsverletzungen beim „Füttern“ von KIs mit fremden Texten [13:58].
  • Datenschutz: Die Problematik der Datenübertragung in Drittstaaten (USA) wird kritisch beleuchtet [08:03].
  • Zukunft der Arbeit: Solmecke prognostiziert, dass KI im „Massengeschäft“ der Rechtsberatung viele Aufgaben übernehmen wird, menschliche Richter jedoch auf absehbare Zeit unersetzbar bleiben [09:22].

[embedded content]

Diese Zusammenarbeit unterstreicht den Anspruch von Everlast, nicht nur technische Lösungen anzubieten, sondern auch die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-Revolution zu thematisieren.

Erfolg und Auszeichnungen

Die harten Fakten sprechen zunächst für eine Erfolgsgeschichte:

  • Top-Arbeitgeber: Im Jahr 2025 wurde das Unternehmen als „FOCUS Top-Arbeitgeber Mittelstand“ ausgezeichnet.
  • Reichweite: Everlast wirbt mit über 3 Millionen Followern in den sozialen Netzwerken und mehr als 1.500 erfolgreich betreuten Kunden.

Die Kehrseite: Kritik auf Bewertungsportalen

Doch wo viel Licht ist, ist oft auch Schatten. Trotz der positiven Selbstdarstellung finden sich auf Portalen wie Trustpilot kritische Stimmen. Zwar ist die Anzahl der 1-Sterne-Bewertungen aktuell gering, doch die Vorwürfe wiegen schwer. Ein Nutzer berichtet beispielsweise davon, dass das Unternehmen aktiv versucht habe, unliebsame kritische Bewertungen löschen zu lassen.

Solche Berichte sind in der dynamischen Coaching- und Beratungsbranche kein Einzelfall. Oft prallen hier hohe Investitionssummen der Kunden auf Ergebnisse, die nicht immer den (vielleicht zu hohen) Erwartungen entsprechen.

Fazit: Ein Akteur mit zwei Gesichtern?

Die Everlast Consulting GmbH präsentiert sich als hochmoderner, fachlich fundierter Partner für die digitale Transformation. Die Einbindung von Experten wie Christian Solmecke verleiht dem Unternehmen eine seriöse Bühne. Dennoch sollten potenzielle Kunden – wie eine uns gegenüber berichtende Coachin – genau prüfen, ob die versprochene Automatisierung auch individuell zum eigenen Geschäftsmodell passt.
Wie bei vielen Angeboten im Bereich der digitalen Unternehmensberatung gilt: Die glänzende Fassade von Social-Media-Erfolgen und YouTube-Reichweite sollte nicht den Blick auf die realen Erfahrungen der Bestandskunden verstellen.

Quellen und weiterführende Links:

YouTube-Video mit Prof. Solmecke: https://www.youtube.com/watch?v=yWi82JvCTiI, letzter Abruf 27.03.2026
Unternehmens-Webseite: kiberatung.de, letzter Abruf 27.03.2026
Handelsblatt Fachartikel: Everlast Media Erfahrungen, letzter Abruf 27.03.2026
Kritische Bewertung auf Trustpilot: Link zur Bewertung, letzter Abruf 27.03.2026

Everlast Consulting GmbH: Zwischen digitalem Versprechen und realer Kritik

Künstliche Intelligenz und automatisierte Neukundengewinnung sind die Trendthemen der Beratungsbranche. Doch wie verlaufen solchen Coachings in der Praxis? Ein Mitglied unseres Vereins – selbst als Coachin tätig – hat uns ihre persönlichen Erfahrungen mit der Everlast Consulting GmbH (ehemals Everlast Media) geschildert. Ihr Bericht wirft Fragen zu Akquise-Methoden und Zahlungsabwicklungen auf.

Der Erstkontakt: Kaltakquise am Telefon

Der Weg zur Zusammenarbeit begann für unser Mitglied nicht durch eine eigene Suche, sondern durch einen unerwarteten Anruf. Laut ihrer schriftlichen Stellungnahme wurde sie durch telefonische Kaltakquise kontaktiert. Woher das Unternehmen die Kontaktdaten bezog, blieb für die Betroffene unklar; es liegt jedoch nahe, dass öffentlich zugängliche Daten von ihrer Homepage für die Recherche genutzt wurden.

Nach dem Erstkontakt folgten weitere Telefonate, in denen die „Everlast-Methode“ präsentiert wurde. Das zentrale Versprechen: Hohe monatliche Verdienste bereits nach sechs Monaten – und das ganz ohne das Schalten von bezahlten Werbeanzeigen. Voraussetzung dafür sei die exakte Befolgung der vorgegebenen Strategie.

Das Paket: „Everlast Business Professional Training“

Die Coachin entschied sich für eine sechsmonatige digitale Unternehmensberatung. Der Fokus dieses Programms liegt auf Marketing und der Gewinnung von Neukunden. Zum Leistungsumfang gehörten laut den uns vorliegenden Informationen u.a.:

  • E-Learning: Zugang zu einer digitalen Lernplattform.
  • Betreuung: Persönlicher Chat-Support via Messenger und regelmäßige Live-Beratungen.
  • Direktkontakt: Alle zwei Wochen stattfindende Beratungsgespräche über Zoom.

Unstimmigkeiten bei der Abrechnung

Während die methodischen Inhalte der Beratung oft subjektiv bewertet werden, sind es im Fall unseres Mitglieds vor allem die vertraglichen Rahmenbedingungen, die zu Unmut führten.
Das Mitglied wandte sich an unseren Verein, da es nach ihren Ausführungen zu erheblichen Problemen bei den geforderten Zahlungen kam. Trotz der Aussage der Coachin, die vereinbarten Vertragsleistungen vollständig beglichen zu haben, erhielt sie eine weitere Rechnung. Dieser Widerspruch zwischen erbrachter Zahlung und erneuter Forderung könnte nun für eine juristisch relevante Auseinandersetzung sorgen.

Einordnung: Transparenz ist das A und O

Erfahrungen wie diese sind in der Coaching- und Beratungsbranche kein Einzelfall. Oft treffen hochgesteckte Erwartungen auf komplexe Vertragsgestaltungen. Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, unsere Mitglieder erneut zu sensibilisieren:

  1. Akquise prüfen: Achten Sie darauf, wie Unternehmen an Ihre Daten gelangen und ob Werbeanrufe rechtlich zulässig sind.
  2. Zahlungsbelege prüfen: Dokumentieren Sie alle Zahlungen lückenlos, um bei Nachforderungen sofort reagieren zu können.
  3. Vertragsdetails: Prüfen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen garantiert werden und wie die Kündigungsmodalitäten aussehen.

Wir bleiben an dem Thema dran und unterstützen unsere Mitglieder weiterhin dabei, ihre Erfahrungen auszutauschen und Transparenz in den Markt der Unternehmensberatung zu bringen.

Hinweis zur Sorgfaltspflicht: Dieser Bericht basiert auf der schriftlichen Stellungnahme eines Vereinsmitglieds. Die Everlast Consulting GmbH wurde in der Vergangenheit unter anderem als FOCUS Top-Arbeitgeber Mittelstand (2025) ausgezeichnet und unterhält eine Kooperation mit namhaften Rechtsexperten. Dennoch zeigen Portale wie Trustpilot vereinzelt kritische Stimmen, die sich mit den Schilderungen unseres Mitglieds decken.

Hilfe bei Coaching-Angeboten

Es sind noch einige Fragen offen, die es für uns zu klären gibt. Wir behalten das Thema im Auge und aktualisieren diesen Beitrag, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Wir möchten zusätzlich auf unsere Erfolge bei der Unterstützung unserer Mitglieder verweisen. Viele Mitglieder unseres Vereins haben wir bei Problemen mit Online-Kursen unter die Arme greifen können. Lesen Sie MEHR.

Fragen? Dann nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Darüber hinaus möchten wir auf unsere informativen Videos zu diesem und vielen weiteren interessanten Themen hinweisen. Sie finden diese bei YouTube, TikTok und auch Instagram.

Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema. Der Stand dieses Beitrags ist der 25.03.2026. Sämtliche Links, Zitate und Screenshots wurden zuletzt vor der Veröffentlichung dieses Beitrags geprüft.

Kontakt


Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT


Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Bewertungen von Verbrauchern

Mitglied werden