Wir wurden auf das Unternehmen CARITIVA GmbH aufmerksam gemacht. Das Unternehmen aus Montabaur stellt sozialen und kommunalen Einrichtungen werbefinanzierte Transportmittel, Gebrauchsgegenstände sowie Informationssysteme zur Verfügung. Wir haben uns das Angebot angesehen und geben Hinweise, was bei Vertragsabschluss zu beachten ist.

Das konnten wir über CARITIVA erfahren

Die erste Anlaufstelle ist auch in diesem Fall die Webseite des Unternehmens. Hier beschreibt sich die Firma CARITIVA GmbH mit eigenen Worten. Demzufolge ist sie ein auf Social Sponsoring spezialisiertes Unternehmen. Aber was ist darunter zu verstehen?

Wir erklären das Prinzip allgemein an einem Beispiel: Ein Tierheim sucht händeringend einen Kleintransporter. Ein Social Sponsoring Anbieter würde dieser Einrichtung kostenfrei ein Vehikel zur Verfügung stellen. Nun kommen die sogenannten „Sponsoren“ ins Spiel, in diesem Fall ein Zahnarzt. Dieser Arzt bezahlt für seine Werbung – ggf. neben weiteren Sponsoren – auf einer Werbefläche auf dem besagten Kleintransporter, sodass dieser vom Tierheim genutzt werden kann.

Zurück zur CARITIVA: sie bietet nicht nur Fahrzeuge an, sondern auch diverse Spielgeräte wie den „Menschenkicker“, Infoterminals, Defibrillatoren und noch mehr. Über die Homepage können interessierte soziale und kommunale Einrichtungen eine „Förderung“ beantragen. Unter „Referenzen“ (URL: https://www.caritiva.com/referenzen) lassen sich zahlreiche positive Bewertungen lesen. Jedoch wurden diese bei unserem Besuch überwiegend von Unternehmen bzw. Einrichtungen verfasst, die kostenfrei Produkte erhielten. (Stand 20.02.2026)

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Was ist das Problem mit Sozialsponsoring?

Wie bereits angeführt ist das Sozial Sponsoring für soziale Träger eine willkommene Unterstützung. Für jene Gewerbetreibende, die mittels Werbeanzeigen die Produkte finanzieren, stellen sich dagegen viele Fragen. Vor allem die Frage, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis tatsächlich den eigenen Erwartungen entspricht.

In unseren Beiträgen konnten wir mehrfach die Erfahrungen von Unternehmern wiedergeben, die bereits bei anderen Anbietern Sozialsponsoring-Verträge abgeschlossen haben. Diese beinhalten nicht selten langfristige Verpflichtungen, sprich Laufzeiten von mehreren Jahren. Ob eine Werbewirkung, z.B. durch eine Werbefläche auf einem Kleintransporter überhaupt gegeben ist, ließ sich praktisch nicht immer eindeutig messen oder objektiv bewerten.

Der Sponsor erhält möglicherweise ein Gefühl, welches sich im übertragenen Sinne mit „etwas Gutes getan zu haben“ vergleichen lässt. Mehr Umsatz durch eine Werbeanzeige auf einem „Menschenkicker“, der im Winter kaum Verwendung finden wird, scheint demzufolge nicht selbstverständlich zu sein und sollte kritisch hinterfragt werden.

Gilt eigentlich immer: Verträge unbedingt vor Unterzeichnung prüfen

Egal, welcher Vertrag unterzeichnet werden soll: die AGB sollten in jedem Fall zuvor gelesen werden. Das gilt natürlich auch beim Thema Social Sponsoring. Gewerbetreibende bzw. Unternehmer sollten sich die vorgelegten Vertragsbedingungen durchlesen und möglicherweise mit denen, die z.B. auf der Homepage des Vertragspartners stehen, vergleichen.

Bei Vertragsschlüssen via Cold Call, auch als Werbeanruf bekannt, sollten sich Unternehmer bewusst sein, dass es auch bei Fernabsatzverträgen im B2B Bereich kein Recht auf Widerruf besteht. Generell sollten die Bedingungen im Vertrag, damit sind u.a. die Regelungen zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, automatischen Verlängerungen oder Haftungsfragen gemeint, gewissenhaft geprüft werden. Besonders kritisch sind Klauseln zu betrachten, die eine vorzeitige Kündigung ausschließen oder nur unter sehr engen Voraussetzungen erlauben.

Unternehmer sollten sich vor Vertragsabschluss genug Zeit nehmen, das Angebot genau zu prüfen und im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einholen. Gleichzeitig lohnt es sich zu hinterfragen, ob das Sozialsponsoring-Konzept tatsächlich zur eigenen Marketingstrategie passt – oder ob es hauptsächlich aus dem Wunsch entsteht, „etwas Gutes“ zu tun.

Hilfe bei Problemen mit Sozialmarketing

Wir haben Mitglieder, die leider ebenfalls negative Erfahrungen mit Sozialmarketing bzw. den langjährigen Verträgen mit den anbietenden Dienstleistern haben. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sie sich gegen die Forderungen wehren. Lesen Sie hier MEHR.

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